ZUR GESCHICHTE DES GEFÄNGNISES

DAS AMTSGERICHT UND DAS EHEMALIGE GERICHTSGEFÄNGNIS

Das Amtsgericht Neukölln, 1899–1901 in teilweise noch unbebauter Umgebung errichtet, muss heute nicht nur mit dem Rathausturm, sondern auch mit dem gläsernen Kopfbau der »Neukölln Arcaden« konkurrieren. Mit seiner repräsentativen Hauptfront setzt es dennoch einen markanten Akzent im Stadtzentrum des Bezirks. Das Gerichts- gebäude war das erste von mehreren Staats- und Kommunalbauten, die sich um 1900 in der Berliner Straße (Karl-Marx-Straße) zum Regierungs- und Verwaltungsschwerpunkt der Großstadt Rixdorf formierten. Erbaut wurde es als Sitz des Königlichen Rixdorfer Amtsgerichts, dessen Geschichte schon in der Gründerzeit begann.

DIE ENTSTEHUNG DES RIXDORFER AMTSGERICHTES

Als aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1878 die ersten Amtsgerichte im Berliner Raum entstanden, erhielt auch Rixdorf eine entsprechende Justizbehörde.(1) Zuständig auch für Britz, hatte das Rixdorfer Amtsgericht, in dem Zivil- und Strafsachen verhandelt wurden, lange Zeit kein eigenes Gebäude. Die Gerichtsräume und Gefängniszellen befanden sich im örtlichen Amtshaus(2), das, 1878/79 an der Ecke Schulstraße und Berliner Straße (Erkstraße und Karl-Marx-Straße) erbaut, auch die Gemeindeverwaltung beherbergte. Am 10. Oktober 1879 fand im Rixdorfer Amtsgericht unter dem Vorsitz des Amtsrichters Max Schultzenstein die erste Sitzung des Schöffengerichts statt.(3) Als ab ca. 1890 infolge der rasanten Expansion Rixdorfs die Geschäfte des Amtsgerichts enorm zunahmen, reichten die Räume im Amtshaus nicht mehr aus. Im Auftrag des Justizfiskus entstand an der Ecke Berliner Straße und Schönstedtstraße das heutige Gerichtsgebäude.

DIE ARCHITEKTUR

Entworfen von Paul Thoemer, entstand eine Zweiflügelanlage die, in Anlehnung an die deutsche Renaissance gestaltet, dem Repräsentationsbedürfnis des Bürgertums entsprach. Blickfang des Gebäudes ist die diagonal zur Karl-Marx-Straße gestellte Hauptfront, die ursprünglich mit zahlreichen Giebelbekrönungen noch aufwendiger gestaltet war. Flankiert von zwei Türmen und einem Volutengiebel als Abschluss, spiegelt sie die Bedeutung der hinter ihr liegenden Räumlichkeiten wider. Durch das Eingangsportal, dessen Giebelfeld Greifen und eine Justitia schmücken, gelangt man durch eine Vorhalle und durch das erste Hauptfoyer in das zentrale Treppenhaus. Eine dreiläufige Treppe führt zum holzgetäfelten einstigen Schöffensaal im ersten und zum ehemaligen Richtersaal im zweiten Obergeschoss. In den schlichter ausgeführten Seitenflügeln lagen die Richter- und Anwaltsräume, Kassenräume und das Grundbucharchiv. Zeitgleich mit dem Gericht entstand auf dem Hof ein von der Schönstedtstraße aus zugängliches Gefängnis- gebäude, dessen Zellentrakte »insgesamt 93Köpfe, 80Männer und 13 Frauen«(4) aufnehmen konnten. In einem Querflügel fanden sich ursprünglich die Expedition und der Betsaal. Am 18. November 1901 feierlich eingeweiht, wurde das Gerichtsgebäude 1910–1912 um zwei Hofflügel erweitert.(5)

ANBAU DES UNTERSUCHUNGSGEFÄNGNIS

Mitte der 1920er Jahre gehörten zum Zuständigkeitsbereich des Neuköllner Amtsgerichts neben den Vororten Britz, Buckow und Rudow unter anderem auch Treptow, Mittenwalde und Königs Wusterhausen.(6) Das Gerichtsgefängnis war damals Untersuchungs- gefängnis für männliche Gefangene, während Frauen hier ihre Haftstrafen verbüßten. Vermutlich aufgrund zunehmender Bewährungsstrafen nahm in der Weimarer Zeit die Belegungszahl des Gefängnisses stetig ab. Von 1923 bis 1926 sank die Zahl der Häftlinge von 112 auf rund 60 Personen.(7)

DIE NS-ZEIT

Dass während des Nationalsozialismus im Neuköllner Gerichtsgefängnis auch politische Gefangene interniert waren, belegen die Tagebuchnotizen von Hilde Rubinstein. Die jüdische Schriftstellerin und Malerin wurde am 19.November 1933 als Mitglied einer Straßenzelle der KPD von der Gestapo verhaftet. Wegen »Vorbereitung zum Hochverrat« verurteilt, war sie erst im Frauen- gefängnis Barnimstraße und von November 1934 bis September 1935 im Gefängnis in der Schönstedtstraße inhaftiert. Hilde Rubinstein beschrieb in ihren auf winzigen Zetteln notierten Gefängnisauf- zeichnungen den Haftalltag in Neukölln und auch das Gefängnis- gebäude mit dem viel zu kleinen »Frauenhof«. Nach ihrer Entlassung gelang es ihr, nach Schweden zu emigrieren.(8)

JUGENDARREST ZUR ABSCHRECKUNG

Seit 1942 wurde das Gefängnisgebäude als Jugendarrestanstalt genutzt. Die Jugendlichen, die hier Wochenend- oder Dauerarrest verbüßten, waren härtesten, dem damaligen Jugendstrafvollzug vergleich- baren Bedingungen ausgesetzt. Die NS-Justizbehörden setzten Jugendarrest zur Abschreckung, nicht als Erziehungsmittel, ein. 1945 wurden die Insassen der Arrestanstalt Neukölln in einen zum Bunker umgebauten Gasometer in der Kreuzberger Fichtestraße (»Fichtebunker«) verlegt.(9)

SOWJETS STAPELN RADIOGERÄTE

Das Gerichts- gebäude war nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs von Mai bis Juli 1945 Sitz der sowjetischen Ortskommandantur und in einem der großen Säle des Haupttrakts stapelten sich zeitweilig von der Bevölkerung abzugebende Radiogeräte. Ob in dieser Zeit im Amts- gericht Haft- und Verhörkeller des sowjetischen Volkskommissariats für Innere Angelegenheiten (NKWD) existierten, ist nicht eindeutig belegt.(10) Als sicher gilt jedoch, dass der sowjetische Geheimdienst im Gebäude untergebracht war.(11) Nach Abzug der Sowjets aus Neukölln befanden sich im Amtsgericht Abteilungen des Bezirksamts und bis 1951 auch die Räume des Bürgermeisters. Der Schöffensaal wurde, auch nachdem das Amtsgericht seine Geschäfte wieder aufgenommen hatte, für die Bezirksverordnetenversammlung genutzt. 1953 endete im Amtsgericht Neukölln die Zeit der Strafgerichtsbarkeit.

STRAFANSTALT DER AMERIKANISCHEN BESATZUNG

Das Gerichtsgefängnis war in der Nachkriegs- zeit zunächst Strafanstalt der amerikanischen Besatzung. An diese Nutzung erinnert heute noch eine im ehemaligen Gefängnisquertrakt erhaltene Wandbemalung in den Farben der US-Flagge.

JUGENDARRESTANSTALT »CAFÉ SCHÖNSTEDT«

Im Oktober 1947 zog die Hauptstelle der Jugendarrestanstalt Berlin in den Gefängniskomplex. Die Geschichte einer Einrichtung begann, die 30 Jahre später zum Experimentierfeld pädagogischer Reform- ansätze im Jugendarrestvollzug wurde. Anfang der 1960er Jahre war die Insidern als »Café Schönstedt« bekannte Arrestanstalt ein gefürchteter Ort. Enge Einzelzellen, schweigend zu absolvierende Hofgänge sowie stupide Beschäftigung erwarteten die Jugendlichen. Der Jugendarrest glich damals noch in vielerlei Hinsicht dem Strafvollzug.

MODELLPROJEKT MIT KONZERTEN

Zehn Jahre später hatten sich im Zuge der Pädagogisierung des Jugendarrests die Verhältnisse im »Café Schönstedt« verändert. Hinter den Gefängnismauern begegneten sich an »Tagen der offenen Tür« Arrestanten und Besucher. Rockbands traten in der Anstalt auf. 1977 wurde die Jugendarrestanstalt aus Neukölln nach Lichterfelde verlegt.(12)

DROGENKNAST

Das einstige Gerichtsgefängnis wurde fortan als Nebenstelle der Jugendstrafanstalt Plötzensee zur Unterbringung ausschließlich drogensüchtiger jugendlicher Straftäter genutzt. Von den übrigen Straftätern getrennt, konnten die drogen- abhängigen Jugendlichen jetzt angemessen, vor allem auch therapeutisch, betreut werden. Das »Café Schönstedt« wurde zu einem vielbeachteten Modellprojekt. Anfang der 1980er Jahre jedoch wandelte sich die Einrichtung aufgrund vielfältiger Missstände zum berüchtigten »Drogenknast«, der wiederholt in die Negativschlagzeilen geriet.(13)

SCHLIEßUNG DER ANSTALT

Seit 1988, nach Schließung der Jugendstrafanstalt, wird der Gefängniskomplex des Neuköllner Amtsgerichts nicht mehr als Justizvollzugsgebäude genutzt. Ein 1989 geplanter Umbau der Gefängnistrakte in Büros wurde aus Kostengründen nicht realisiert. Heute fungiert das ehemalige Gefängnis aus der Kaiserzeit unter anderem als Schulungsort für Justizvollzugsbeamte. Seit einigen Jahren ist es auch als Drehort zu nutzen.

 

AUS: Cornelia Hüge, „Die Karl-Marx-Straße. Facetten eines Lebens- und Arbeitsraums“, hrsg. vom Bezirksamt Neukölln von Berlin, Berlin 2010. Mit freundlicher Genehmigung der Autorin.   >>>www.karin-kramer-verlag.de

 

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QUELLEN:

1)   Rüdiger Warnstedt, Stätten der Justiz, in: Berliner Forum 10/77, S. 61.

2)   Vgl. S.122.

3)   Volker Kähne, Gerichtsgebäude in Berlin, Berlin 1988, S. 48.

4)   ebd., S.50.

5)   Vgl. zur Architektur des Neuköllner Amtsgerichts: Zentralblatt der Bauverwaltung 1902, Nr. 99, S. 612f.; Architekten- und Ingenieur-Verein zu Berlin (Hrsg.), Berlin und seine Bauten, Teil III, Berlin 1966, S. 78.

6)   Dokumentenarchiv im Museum Neukölln.

7)   Zeitungsausschnittsammlung im Museum Neukölln.
8)   Hilde Rubinstein, Ich wollte nichts als glücklich sein … Gefängnistagebücher unter Hitler und Stalin und andere verstreute Texte, Paderborn 1994, S.12, 19ff.

9)   Oberstaatsanwalt Scheidges, Die Berliner Vollzugsanstalten während der Kriegsjahre und ab Mai 1945, Manuskript vom 25.6.1948 im Archiv der Senatsverwaltung für Justiz; zum Jugendarrest im Nationalsozialismus vgl. Thomas Vormbaum (Hrsg.), Maria Meyer-Höger, Der Jugendarrest. Entstehung und Weiterentwicklung einer Sanktion, Baden-Baden 1988, S. 85.

10)   Vgl. Peter Erler, Ekkehard Schultz, GPU-Keller. Arrestlokale und Untersuchungsgefängnisse sowjetischer Geheimdienste in Berlin (1945–1949), Berlin 2006, S.7, 57.

11)   Gespräch mit Hanns-Peter Herz am 31.3.2010.

12)   Privates Archivmaterial des ehemaligen Justizvollzugsbeamten Dieter Dreher.

13)   Der Spiegel, Nr.28/1980; www.zeit.de/1982/Cafe-Schoenstedt

14)   Bezirksamt Neukölln, Amt für Planen, Bauordnung und Vermessung/FB Bau- und Wohnungsaufsicht, Archiv.

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